Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieses schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung, spätestens mit Entgegennahme der Waren gültig und gelten unter Kaufleuten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angaben und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind frei und unverbindlich. Ein Auftrag ist erst angenommen, wenn er von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt ist. Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen.
2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 146 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind sie kostenlos zurückzusenden.
Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise
Soweit nichts anderes angegeben, halten wir uns an die in einem Angebot enthaltenen Preise gebunden, sofern die Bestellung innerhalb des normalen Postlaufs, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach dem Angebotsdatum bei uns eingeht. Erfolgt die Angebotsannahme nach Ablauf von 8 Tagen, gelten die jeweils am Tag der Auslieferung gültigen Preise. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise gelten ab unserem Betrieb; Verpackung wird gesondert berechnet, aber nicht zurückgenommen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller trägt insbesondere die Versandkosten und eventuelle Abgaben oder Zölle. Wo besondere Vorschriften nicht gegeben sind, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir sind bemüht, zugesagte Liefertermine einzuhalten, übernehmen jedoch grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die durch verspätete Lieferungen entstehen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Verzögerung mehr als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, uns eine schriftliche Liefernachfrist von vier Wochen zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist durch uns ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Insoweit kann eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgen. Die Einhaltung von Lieferungs- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat, übergeben oder abgenommen wurde. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 6 Mangelhaftung
Eine Mangelhaftung kommt nur in Betracht, soweit diese nicht darauf beruht, dass der Besteller einen vor Lieferung übersandten bzw. vorgelegten Korrekturabzug freigegeben hat. Korrekturen und Andrucke sind vom Besteller zu prüfen und uns mit Druckreiferklärung zurückzusenden. Wir haften nicht für dabei vom Besteller übersehene Fehler. Für die richtige Annahme fernmündlich durchgegebener Änderungen übernehmen wir keine Haftung. Wird ein Korrekturabzug freigegeben, kommt eine Mangelhaftung nur in Betracht, soweit die tatsächliche Ausführung hiervon abweicht, ansonsten gilt die Ausführung der Bestellung entsprechend dem Korrekturabzug als mangelfrei. Kommt es nicht zur Übersendung bzw. Rücksendung von Korrekturabzügen oder Andrucken mit Druckfreigabe des Bestellers, so insbesondere bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten oder deswegen, weil der Besteller die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so übernehmen wir für Fehler keine Haftung. Für farbige Reproduktionen in allen Druck- und Stickverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original und geringfügige Abweichungen zwischen dem Andruck und dem Auflagendruck nicht als Mangel. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen insbesondere Besteller- oder Autorkorrekturen werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist die jeweils aktuelle Ausgabe des Dudens maßgebend. Der Besteller ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Ware bis zu 5 % abzunehmen und zu bezahlen. Bei farbigem oder besonders schwierigem Druckmotiv erhöht sich der Prozentsatz auf 10 %.
Im Übrigen gilt:
Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. 20 Tage nach Empfang gilt die Ware als vorbehaltlos übernommen, wenn keine Mängelanzeige schriftlich eingegangen ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt wurden, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich in substantiierter Form mitzuteilen. Im Fall einer Mitteilung des Bestellers, dass unsere Lieferung mangelhaft ist, sind wir berechtigt zu verlangen, dass uns die beanstandeten Produkte zur Nachbesserung und anschließender Rücksendung zugeschickt werden. Lässt sich der Fehler nicht beseitigen oder scheitert eine zweimalige Nachbesserung, dann kann der Besteller bei begründeten fristgerechten Beanstandungen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dieses Verlangen muss innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bei uns eingehen, sobald der Besteller Kenntnis davon hat, dass die Fehlerbeseitigung nicht möglich ist. Andernfalls können weitere Ansprüche gegen uns nicht geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt ein Jahr, bei Verbrauchsgüterkaufverträgen 2 Jahre. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Sicherungsrechte
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Eine eventuelle Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller bewahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns insoweit ab, als von uns dem Besteller übersandte Rechnungen nicht bezahlt worden sind. Der Besteller wird von uns unwiderruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen auf die Vorbehaltsware, muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabe- und Zahlungsansprüche gegen Dritte offen zu legen und unsere Ansprüche gegen diese geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 %, bei ausdrücklicher Vereinbarung der Zahlung im Abbuchungsverfahren 4 % Skonto. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen. Skontierung setzt auch bei schriftlicher Erlaubnis voraus, dass der Besteller unsere übrigen Forderungen restlos erfüllt hat. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig. Ungeachtet eventueller Vereinbarungen anderer Art werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Mahnung die Zahlung nicht leistet, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung zur Offenbarung seines Vermögens abgibt oder ein Termin für eine derartige eidesstattliche Versicherung bestimmt wird. Wir sind dann nach unserer Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, vom Vertrag zurückzutreten und die Rechte gegenüber Dritten nach diesen Bedingungen geltend zu machen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlung zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Besteller in Verzug, so beanspruchen wir von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % (bei Geschäften mit Verbrauchern) über dem Basiszinssatz, sonst 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere von Mahnkosten, bleibt vorbehalten. Der Besteller ist zur Aufrechnung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Etwas anderes gilt hinsichtlich des Gegenanspruches aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Archivierung von Filmen und Daten sowie für die Risiken, die aus der Veredelung der vom Besteller gelieferten Objekte (z.B. Textilien) entstehen können.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen sind die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen. Erfüllungsort ist Lahr. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Lahr ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.